Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wann übernimmt Arbeitgeber Krankenversicherung?
Die Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter, wenn diese in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers anteilig oder vollständig übernimmt. Die genauen Regelungen können je nach Land und Unternehmen variieren. In vielen Ländern ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.
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Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt?
Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt? Dies hängt von den jeweiligen Arbeitsverträgen und Vereinbarungen ab. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten der Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Dies kann in Form von direkten Beiträgen oder über Gruppenversicherungsverträge geschehen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Arbeitsvertrags zu prüfen, um zu erfahren, ob die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt wird. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer jedoch ihren eigenen Beitrag zur Krankenversicherung leisten.
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Wer zahlt Krankenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Frage, wer die Krankenversicherung bezahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel die Hälfte des Beitrags, während der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers übernimmt. Letztendlich ist es wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen, um zu klären, wer die Krankenversicherung bezahlt.
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Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt die Krankenversicherung in der Regel monatlich, zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen, an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die genaue Höhe der Beiträge hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab und wird entsprechend berechnet. Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Beiträge pünktlich und korrekt an die Krankenkasse zahlt, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer weiterhin versichert ist und Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433
Preis: 29.90 € | Versand*: 0 € -
Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 € -
DJI Care Refresh 1 Jahr (DJI Neo) (Versicherungsschutz)
DJI Care Refresh (DJI Neo) 1 Jahr (Karte)Schütze deine DJI Neo Drohne mit DJI Care Refresh – dem umfassenden Servicepaket für sorgenfreies Fliegen. Mit diesem 1-Jahres-Schutz genießt du vollen Rundumschutz vor unvorhergesehenen Schäden und kannst dich auf die Zuverlässigkeit und Qualität von DJI verlassen.Deine Vorteile auf einen Blick:Bis zu 2 Austauschgeräte: Tausche deine Drohne bei Schäden gegen eine geringe Gebühr aus. Die Ersatzgeräte sind neu oder neuwertig, mit der gleichen Leistungsfähigkeit wie ein neues Produkt.Austauschgebühr: 19 EuroFlyaway-Schutz: 89 EuroUmfassender Schutz: Egal ob Kollision, Wasserschäden, Flyaway oder normaler Verschleiß – DJI Care Refresh deckt alles ab.Express-Austauschservice: Spare wertvolle Zeit! Mit der Express-Option kannst du den Schadensbericht überspringen und erhältst schnellstmöglich ein Ersatzgerät.Kostenloser Versand: DJI übernimmt die Versandkosten für Hin- und Rückversand im Austauschprozess.Wichtige Hinweise:Aktivierung: DJI Care Refresh muss entweder beim Neukauf oder spätestens 48 Stunden nach der ersten Aktivierung der Drohne registriert werden.Nicht verlängerbar: Diese 1-Jahres-Karte kann nicht verlängert werden. Für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren ist der Erwerb der 2-Jahres-Karte erforderlich.Serviceabwicklung: Alle Serviceleistungen und Ansprüche werden direkt über DJI abgewickelt. Nach Aktivierung des Codes ist ein Widerruf ausgeschlossen.Sichere dir mit DJI Care Refresh den entscheidenden Schutz für deine DJI Neo Drohne – und fliege jederzeit mit einem ruhigen Gewissen.
Preis: 22.00 € | Versand*: 5.49 €
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Ist Arbeitgeber verpflichtet Krankenversicherung zu zahlen?
Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu zahlen? In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Dieser Anteil variiert je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die genauen Regelungen zur Krankenversicherung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag informieren.
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Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter. Die genauen Modalitäten können jedoch je nach Land und Arbeitsvertrag variieren. In einigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt, während in anderen Ländern die Beiträge vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden müssen.
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Was zahlt der Arbeitgeber bei privater Krankenversicherung?
Bei einer privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber in der Regel einen Zuschuss zur Versicherungsprämie des Arbeitnehmers. Dieser Zuschuss kann je nach Unternehmen und Tarif variieren. In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber auch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Kosten für bestimmte Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen oder Zuzahlungen zu Medikamenten. Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss über die genauen Leistungen und Kosten zu informieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Letztendlich hängt es von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, welche Leistungen der Arbeitgeber bei der privaten Krankenversicherung übernimmt.
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Wann muss der Arbeitgeber die Krankenversicherung zahlen?
Der Arbeitgeber muss die Krankenversicherung für seine Arbeitnehmer zahlen, wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge zur Krankenversicherung direkt an die Krankenkasse zu überweisen. Die genauen Regelungen können je nach Land und Versicherungsart variieren, daher ist es wichtig, sich über die spezifischen Vorschriften zu informieren.
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